Beschränkte Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Beschränkte Verlängerung des Aussetzung der Insolvenzantragspflicht Die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen wurde durch das COVInsAG bis zum 30.09.2020 ausgesetzt. Damit ist beabsichtigt, dass Unternehmen, die durch die Folgen der COVID-19 Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, insolvenzantragspflichtig werden, zunächst keinen Insolvenzantrag zu stellen haben. Die Anzahl der Insolvenzanträge ist in den zurückliegenden Monaten im Vergleich zum Vorjahr […]