Sanierung & Restrukturierung

In jedem Unternehmen gibt es Höhen und Tiefen. Es gibt kaum ein lange bestehendes Unternehmen, welches sich noch nie in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befand. Die aktuellen Herausforderungen machen eine erfolgreiche Unternehmensführung noch anspruchsvoller.

Erkennen verantwortliche Geschäftsleiter Anzeichen einer Unternehmenskrise, sind unverzüglich Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Auch vor dem Hintergrund, drohender persönlicher Haftungsrisiken, insbesondere bei Kapitalgesellschaften.

Werden die Krisenmerkmale nicht erkannt und nicht frühzeitig genug qualifizierte Sanierungsmaßnahmen ergriffen, erfolgt in der Regel der Zusammenbruch des Unternehmens – die Insolvenz. Erfolgt die Stellung eines Insolvenzantrags nicht rechtzeitig, besteht für Geschätsleiter das Risiko, dass sie sich auf Grund von Insolvenzverschleppung, zivil- und strafrechtlich haftbar machen.

Die Insolvenzordnung definiert drei Insolvenzantragsgründe:

§ 17 – Zahlungsunfähigkeit

§ 18 – Drohende Zahlungsunfähigkeit

§ 19 – Überschuldung

Buch, auf dem Münzen liegen und ein Diagramm im Hintergrund

Bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung besteht Insolvenzantragspflicht. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit besteht ein Insolvenzantragsrecht. Lt. § 15a InsO ist bei Vorliegen einer Insolvenzantragspflicht ohne schuldhaftes Zögern ein Eröffnungsantrag zu stellen. Der Antrag ist unverzüglich, jedoch spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung zu stellen.

Wann befindet sich ein Unternehmen in Schwierigkeiten?​

Mögliche Auslöser

Merkmale

Was ist zu tun?

Für die Geschäftsleiter besteht die gesetzliche Notwendigkeit, eine Insolvenzantragspflicht laufend zu überwachen und zu dokumentieren. Hierfür ist im Minimum eine permanente Liquiditätsplanung für einen Dreizehnwochenzeitraum einzurichten. Sofern das hierzu notwendige Fachwissen im Unternehmen selbst nicht vorhanden ist, ist externe Unterstützung einzubinden (gem. BGH-Rechtsprechung).

Ein frühzeitiges Einleiten von Sanierungsmaßnahmen kann z. B. bedeuten, dass ein Sanierungskonzept nach dem Standard IDW S6 zu erstellen ist. Eine Insolvenzantragspflicht darf noch nicht eingetreten sein.

In einem Sanierungskonzept werden Krisenursachen analysiert und dokumentiert sowie ein Maßnahmenpaket zur Wiederherstellung der nachhaltigen Ertragskraft und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Umsetzung der Maßnahmen definiert. Ein wesentlicher Bestandteil ist hierbei eine integrierte Sanierungs-, bzw. Unternehmensplanung, die die Auswirkungen der Sanierungsmaßnahmen dokumentiert.

Entscheidend für den Sanierungserfolg, ist die frühzeitige Einbindung externer Sanierungs-, bzw. Restrukturierungsexperten.

Schritte der außergerichtlichen Restrukturierung

Stapel von Papieren

Schritt 1

Auftragserklärung

Nach Sichtung von Unterlagen, einem intensiven Klärungsgespräch und einem ersten Liquiditätstest erarbeiten wir ein individuelles Angebot

Foto von Reinhard Stadler und Katja Felsmann

Schritt 2

Unternehmens- und Krisenursachenanalyse

Parallele Erarbeitung eines Zahlungsfähigkeitstests nach dem Standard IDW S 11 sowie eine erste Unternehmens- und Krisenursachenanalyse. Parallel dazu erfolgt die Erarbeitung und Umsetzung erster Sanierungsmaßnahmen.

Bild von Männern, die eine Analyse machen

Schritt 3

Sanierungsgutachten nach IDW S 6

Erstellung eines Sanierungsgutachtens IDW S 6 zur Dokumentation der Krisenursachen und der Maßnahmen zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit.

Junge Business Leute geben sich die Hand

Schritt 4

Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen

Begleitung des Unternehmens bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen und Einrichtung eines Sanierungsberichtswesens

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Ingenieurbüro Mantay
5/5
"Bin hier Super beraten und konnte so meine Stärken erkennen und mein Unternehmen für die Zukunft planen. Man kann nicht an alles denken, aber Herr Stadler hilft dabei dran zu denken"
Jan Haack
5/5
"Ein Fachmann wenn man Hilfe benötigt. Er weiß wie es geht..."
Gerhard Lambertus
5/5

Ihr Unternehmensberater

Foto von Reinhard Stadler

Reinhard Stadler

Dipl.-Betriebswirt (FH)
KMU Fachberater Sanierung
Inhaber der Wirtschaftsberatung Stadler
Am Patentbusch 9, 26125 Oldenburg

+49 (0) 441 / 30 49 44 31
+49 (0) 175 / 586 53 65

r.stadler@wbstadler.de

Noch etwas unklar?

Für haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaften gelten das GmbHG und die Insolvenzordnung in vollem Umfang. Deshalb sind diese Gesellschaften in vollem Umfang mit eingeschlossen. Auf die Unternehmensphase bezogen, z. B. Gründung, gibt es keine Vereinfachungen oder Erleichterungen

Auch bei einem positiv geführten Bankkonto besteht die Möglichkeit, fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht in dem notwendingen Umfang nachkommen zu können. Die Erstellung einer rollierenden Liquiditätsplanung ist in jedem Fall, auf Grund gesetzlicher Vorgaben, notwendig.

Grundsätzlich wäre das möglich. Allerdings ist zu bedenken, dass viele Steuerkanzleien unter einer Knappheit an Ressourcen leiden und über die notwendigen Informationen nicht umfänglich verfügen. In einer aussagefähigen Liquiditätsplanung sind auch Positionen für z.B.ausgelöste aber noch nicht fakturierte Lieferantenaufträge aufzumehmen, sofern diese innerhalb der 13 Wochen zur Zahlung fällig werden.

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B. ehave

Ich habe Herrn Stadler aus einer längeren Liste aus KMU-Beratern ausgewählt, weil er eine lange Berufserfahrung aus der Wirtschaft und als Berater mitbringt und mir persönlich empfohlen wurde. Ich hatte deshalb eine hohe Erwartungshaltung und ich muss sagen, sie wurde nicht enttäuscht. Herr Stadler, vielen Dank für ihre Hilfe!

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Carsten Hormes

In meiner vorangegangenen Beschäftigung haben wir mit Herrn Stadler gearbeitet. Hr. Stadler und sein Team erstellten für unsere Unternehmensgruppe eine fundierte betriebswirtschaftliche Unternehmensanalyse als Grundlage für eine integrierte Unternehmensplanung. Die Arbeiten von Herrn Stadler und seinem Team führten zu Ergebnissen, die wir in der Deutlichkeit nicht erwartet hätten. Dadurch wurden die Zahlen für uns sehr transparent, leichter nachzuvollziehen und erleichterten uns somit die Entscheidungen in wichtigen Finanzierungsfragen. Hr. Stadler verfügt über eine langjährige Berufserfahrung und ein einormes Wissen, von dem wir als Auftraggeber in hohem Maße profitiert haben. Wir können deshalb Herrn Stadler jederzeit und gerne weiterempfehlen.

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Christian Loos

Auf der Suche nach kompetenter Unterstützung zur Gründung meines Unternehmens bin ich bei meiner Suche auf die Unternehmensberatung von Herrn Stadler gestoßen. Schnell und umkompliziert kam es zu einem ersten Termin, an dem ich mich stets professionell wahrgenommen fühlte. Herr Stadler beantwortete mir alle Fragen, die ich zum ersten Zeitpunkt hatte, zur vollsten Zufriedenheit und unterstützte mich zusätzlich in den weiteren Wochen mit einer Fülle von weiteren Hinweisen, Tipps und Tools. Sehr gerne hinterlasse ich daher ein großes "Vielen Dank für Ihre Unterstützung" und empfehle Herrn Stadlers professionelles Beratung mit Freude weiter!

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jan haack

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