Sanierung & Restrukturierung

In jedem Unternehmen gibt es Höhen und Tiefen. Es gibt kaum ein lange bestehendes Unternehmen, welches sich noch nie in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befand. Die aktuellen Herausforderungen machen eine erfolgreiche Unternehmensführung noch anspruchsvoller.

Erkennen verantwortliche Geschäftsleiter Anzeichen einer Unternehmenskrise, sind unverzüglich Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Auch vor dem Hintergrund, drohender persönlicher Haftungsrisiken, insbesondere bei Kapitalgesellschaften.

Werden die Krisenmerkmale nicht erkannt und nicht frühzeitig genug qualifizierte Sanierungsmaßnahmen ergriffen, erfolgt in der Regel der Zusammenbruch des Unternehmens – die Insolvenz. Erfolgt die Stellung eines Insolvenzantrags nicht rechtzeitig, besteht für Geschätsleiter das Risiko, dass sie sich auf Grund von Insolvenzverschleppung, zivil- und strafrechtlich haftbar machen.

Die Insolvenzordnung definiert drei Insolvenzantragsgründe:

§ 17 – Zahlungsunfähigkeit

§ 18 – drohende Zahlungsunfähigkeit

§ 19 – Überschuldung

Bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung besteht Insolvenzantragspflicht. Bei drohender Zahlungsunfähigkeit besteht ein Insolvenzantragsrecht. Lt. § 15a InsO ist bei Vorliegen einer Insolvenzantragspflicht ohne schuldhaftes Zögern ein Eröffnungsantrag zu stellen. Der Antrag ist spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung zu stellen.

Wann befindet sich ein Unternehmen in Schwierigkeiten?​

Mögliche Auslöser
Merkmale

Was ist zu tun?

Für die Geschäftsleiter besteht die gesetzliche Notwendigkeit, eine Insolvenzantragspflicht laufend zu überwachen und zu dokumentieren. Hierfür ist im Minimum eine permanente Liquiditätsplanung für einen Dreizehnwochenzeitraum einzurichten. Sofern das hierzu notwendige Fachwissen im Unternehmen selbst nicht vorhanden ist, ist externe Unterstützung einzubinden (gem. BGH-Rechtsprechung).

Ein frühzeitiges Einleiten von Sanierungsmaßnahmen kann z. B. bedeuten, dass ein Sanierungskonzept nach dem Standard IDW S6 zu erstellen ist. Eine Insolvenzantragspflicht darf noch nicht eingetreten sein.

In einem Sanierungskonzept werden Krisenursachen analysiert und dokumentiert sowie ein Maßnahmenpaket zur Wiederherstellung der Ertragskraft und Wettbewerbsfähigkeit sowie dessen Umsetzung definiert. Ein wesentlicher Bestandteil ist hierbei eine integrierte Sanierungs-, bzw. Unternehmensplanung, die die Maßnahmen dokumentiert.

Entscheidend für den Sanierungserfolg, ist die frühzeitige Einbindung externer Sanierungs-, bzw. Restrukturierungsexperten.

Schritte der außergerichtlichen Restrukturierung

Schritt 1

Auftragserklärung

Nach Sichtung von Unterlagen, einem intensiven Klärungsgespräch und einem ersten Liquiditätstest erarbeiten wir ein individuelles Angebot

Schritt 2

Unternehmens- und Krisenursachenanalyse

Parallele Erarbeitung eines Zahlungsfähigkeitstests nach dem Standard IDW S 11 sowie eine erste Unternehmens- und Krisenursachenanalyse. Parallel dazu erfolgt die Erarbeitung und Umsetzung erster Sanierungsmaßnahmen.

Schritt 3

Sanierungsgutachten nach IDW S 6

Erstellung eines Sanierungsgutachtens IDW S 6 zur Dokumentation der Krisenursachen und der Maßnahmen zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit.

Schritt 4

Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen

Begleitung des Unternehmens bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen und Einrichtung eines Sanierungsberichtswesens

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Ihr Unternehmensberater

Reinhard Stadler

Dipl.-Betriebswirt (FH)
KMU Fachberater Sanierung
Inhaber der Wirtschaftsberatung Stadler
Am Patentbusch 9, 26125 Oldenburg

+49 (0) 441 / 30 49 44 31
+49 (0) 157 / 586 53 65

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B. ehave

Ich habe Herrn Stadler aus einer längeren Liste aus KMU-Beratern ausgewählt, weil er eine lange Berufserfahrung aus der Wirtschaft und als Berater mitbringt und mir persönlich empfohlen wurde. Ich hatte deshalb eine hohe Erwartungshaltung und ich muss sagen, sie wurde nicht enttäuscht. Herr Stadler, vielen Dank für ihre Hilfe!

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Carsten Hormes

In meiner vorangegangenen Beschäftigung haben wir mit Herrn Stadler gearbeitet. Hr. Stadler und sein Team erstellten für unsere Unternehmensgruppe eine fundierte betriebswirtschaftliche Unternehmensanalyse als Grundlage für eine integrierte Unternehmensplanung. Die Arbeiten von Herrn Stadler und seinem Team führten zu Ergebnissen, die wir in der Deutlichkeit nicht erwartet hätten. Dadurch wurden die Zahlen für uns sehr transparent, leichter nachzuvollziehen und erleichterten uns somit die Entscheidungen in wichtigen Finanzierungsfragen. Hr. Stadler verfügt über eine langjährige Berufserfahrung und ein einormes Wissen, von dem wir als Auftraggeber in hohem Maße profitiert haben. Wir können deshalb Herrn Stadler jederzeit und gerne weiterempfehlen.

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jan haack

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