Entwicklung von Unternehmenskrisen - Wann beginnt eine Unternehmenskrise?

Viele kleine und mittlere Unternehmen sind bereits durch die Corona-Pandemie finanziell geschwächt. Das laufende Geschäftsjahr 2022, mit weiteren Einschränkungen durch die Corona-Pandemie, Lieferkettenproblematik und steigenden Energie- und Rohstoffpreisen belastet die wirtschaftliche Situation vieler Unternehmen noch weiter und erhöht den Handlungsdruck, gegenzusteuern. In der täglichen Beratungspraxis stellen wir immer wieder fest, dass eine erhebliche Anzahl von Inhabern und Inhaberinnen nicht weiß, anhand welcher Symptome man eine heraufziehende Unternehmenskrise früh genug erkennt.

Aus Beratersicht stellt sich die Frage, wie zeitnah ein Unternehmer, bzw. Unternehmerin, eine „herannahende“ Krise anhand von Fakten wahrnehmen kann. Hierfür gibt es viele Möglichkeiten. In den nachfolgenden Ausführungen gehen wir auf zwei nachgelagerte Indikatoren der Krisenerkennung ein.

Verlust der Hälfte des Stammkapitals

Stammkapital der GmbH25.000 Euro
Kumulierte Gewinnvorträge bis Vorvorjahr30.000 Euro
Verlust Vorjahr20.000 Euro
Verlust lfd. Geschäftsjahr25.000 Euro
  
Wirtschaftliches Eigenkapital10.000 Euro und damit nur noch 40 % des eingetragenen Stammkapitals

Sofern im Gesellschaftsvertrag hierfür keine explizite Regelung vorgesehen ist, ist § 49 GmbHG anzuwenden. D. h. es ist unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, die Maßnahmen zur Überwindung der Krise beschließt. Dabei stellt sich die Frage, wann genau ein Abschluss, bzw. Verlust festzustellen ist. § 49 Abs. 3 GmbHG bezieht sich auf die Jahresbilanz oder auf eine im Laufe des Geschäftsjahres aufgestellte Bilanz. Dies könnte zur Annahme verleiten, dass lediglich ein Jahresabschluss für eine Verlustfeststellung notwendig sein könnte. Unterjährige Abschlüsse im Umfang eines Jahresabschlusses, bzw. eine Bilanzierung wären nicht notwendig. Dieser Eindruck schleicht sich ein, da üblicherweise gerade bei ausgelagerten Buchhaltungen auf eine unterjährige Bilanzierung verzichtet wird.

Durch diese Handlungsweise vergeben sich Verantwortliche die Chance, rechtzeitig auf Unternehmenskrisen zu reagieren.

Laut höchstrichterlicher Rechtsprechung und herrschender Meinung, ist eine Gesellschafterversammlung bereits dann einzuberufen, wenn der Geschäftsführer, auch ohne Zwischenbilanz, von einem Verlust der Hälfte des Stammkapitals Kenntnis erhält. Darüber hinaus ist der Geschäftsführer gehalten, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft laufend zu beobachten und sich bei Anzeichen einer kritischen Entwicklung einen Überblick über den Vermögensstand zu verschaffen. Zudem ist gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung eine geeignete Organisation zu schaffen, durch die dem Geschäftsführer eine Übersicht über die wirtschaftliche und finanzielle Organisation der GmbH jederzeit ermöglicht wird.

Empfehlung: Erstellung einer monatlichen Bilanz, gerade bei Ausweis von Verlusten

Kennzahlen

Um eine vorstehend beschriebene Entwicklung frühzeitig zu erkennen und Möglichkeiten der Gegensteuerung zu haben, ist es zwingend erforderlich, unterjährig eine nach betriebswirtschaftlichen Kriterien vollständige Buchhaltung zu unterhalten und zumindest mit einigen, empfohlenen Kennzahlen kontinuierlich zu arbeiten.

Kennzahlen dienen nicht nur der Messung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens, sondern auch der Messung der finanziellen Belastbarkeit. Damit sind sie eine wesentliche Grundlage zur Erarbeitung und Umsetzung von Steuerungsmaßnahmen und zeigen zeitnah wirtschaftliche Fehlentwicklungen auf.

Der Kreditversicherer Euler-Hermes kommt in einer Studie aus dem Jahr 2019 zu der Erkenntnis, dass sich Insolvenzen bereits vier Jahre vor der Antragstellung in den Ergebnissen von Kennzahlen widerspiegeln. Dabei sind laut Euler-Hermes drei Kennzahlen für eine entsprechende Prognose ausreichend. Diese lauten wie folgt:

Return in Capital Employed (%) = Ordentliches Betriebsergebnis (EBIT) : Bilanzsumme * 100

Eigenkapitalquote (%) = Wirtschaftliches Eigenkapital : Bilanzsumme * 100

Zinsdeckungsquote (%) = Ordentliches Betriebsergebnis (EBIT) : Zinsaufwand * 100

Euler Hermes empfiehlt folgende kritische Mindest- bzw. Schwellenwerte:

KennzahlKritisch in %Durchschnitt in %
Return on Capital Employed7,010,0 – 14,0
Eigenkapitalquote20,630,0
Zinsdeckungsquote0,83,0

Werden hier die kritischen Werte deutlich unterschritten, ist die Einleitung von Korrekturmaßnahmen notwendig.

Empfehlung: Monatliche Ermittlung der vorstehend beschriebenen Kennzahlen auf Grundlage der Bilanz

Haftungsrechtlich ist es notwendig, die vorstehend abgebildeten Kennzahlen auf monatlicher Basis zu ermitteln. Eine wesentliche Voraussetzung hierfür ist eine möglichst vollständige Buchhaltung. Idealerweise das Vorhandensein eines Controllingsystems mit monatlicher Plan-Ist-Gegenüberstellung, der daraus resultierenden Abweichungsanalyse und einem entsprechenden Maßnahmencontrolling, um das Unternehmen bei Planabweichungen wieder in die Spur zu bringen. Eine Finanzbuchhaltung ist hierfür nicht ausreichend.

Seit dem 01. Januar 2021 ist das StaRUG in Kraft. Das StaRUG definiert verschiedene Vorschriften zur Vermeidung von Krisensituationen bei Kapitalgesellschaften und zwar größenunabhängig. Neben einer vorinsolvenzlichen, von Restrukturierungsgerichten überwachten Sanierung, besteht ein wesentlicher Gesetzesbestandteil darin, dass ein Krisenfrüherkennungssystem (KFS) einzurichten ist. Verantwortlich hierfür ist der Geschäftsführer, bzw. die Geschäftsführerin. Ein wesentlicher Bestandteil eines Krisenfrüherkennungssystems bildet nach herrschender Meinung ein Controllingsystem, mit dessen Hilfe eine integrierte Unternehmensplanung aufgebaut und monatliche Plan-, bzw. Soll-Ist-Abweichungen ermittelt werden. Abgerundet wird das System durch eine Liquiditätsplanung für einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten, wodurch nachzuweisen ist, dass das Unternehmen jederzeit in der Lage ist, die fälligen Verbindlichkeiten zu begleichen.

Erfahrungsgemäß verfügen viele KMU-Unternehmen weder über die fachliche Qualifikation noch über die personellen Ressourcen, um die vorgenannten Aufgaben ausführen zu können. Zur Unterstützung stehen hierfür erfahrene und gut ausgebildete Berater und Beraterinnen des Bundesverbands der KMU-Berater zur Verfügung.

Zu den Autoren:

Die beiden Autoren sind langjährige Mitglieder der Fachgruppe Unternehmenssanierung bei den KMU-BERATERN Bundesverband freier Berater e.V. und können auf eine über 30-jährige Praxiserfahrung verweisen.

Foto von Reinhard Stadler

Reinhard Stadler
Dipl.-Betriebswirt (FH)
KMU Fachberater SanierungInhaber der Wirtschaftsberatung Stadler
Am Patentbusch 7, 26125 Oldenburg
+49 (0) 441 / 30 49 44 31
+49 (0) 175 / 586 53 65
r.stadler@wbstadler.de
www.wbstadler.de

Foto von Harald Schjia

Harald Schyja
Dipl.-Ökonom
KMU Fachberater Sanierung
Geschäftsführer | hs control gmbh
Kolpingstraße 2, 42551 Velbert
+49 (0) 2102 / 57 95 995
+49 (0) 173 / 175 41 38
schyja@h-s-control.de
www.h-s-control.de

Bewertungen
Google Star Google Star Google Star Google Star Google Star
5 Sehr gut
Bewertungen Schließen
B. ehave

Ich habe Herrn Stadler aus einer längeren Liste aus KMU-Beratern ausgewählt, weil er eine lange Berufserfahrung aus der Wirtschaft und als Berater mitbringt und mir persönlich empfohlen wurde. Ich hatte deshalb eine hohe Erwartungshaltung und ich muss sagen, sie wurde nicht enttäuscht. Herr Stadler, vielen Dank für ihre Hilfe!

Ganze Bewertung lesen
Carsten Hormes

In meiner vorangegangenen Beschäftigung haben wir mit Herrn Stadler gearbeitet. Hr. Stadler und sein Team erstellten für unsere Unternehmensgruppe eine fundierte betriebswirtschaftliche Unternehmensanalyse als Grundlage für eine integrierte Unternehmensplanung. Die Arbeiten von Herrn Stadler und seinem Team führten zu Ergebnissen, die wir in der Deutlichkeit nicht erwartet hätten. Dadurch wurden die Zahlen für uns sehr transparent, leichter nachzuvollziehen und erleichterten uns somit die Entscheidungen in wichtigen Finanzierungsfragen. Hr. Stadler verfügt über eine langjährige Berufserfahrung und ein einormes Wissen, von dem wir als Auftraggeber in hohem Maße profitiert haben. Wir können deshalb Herrn Stadler jederzeit und gerne weiterempfehlen.

Ganze Bewertung lesen
Christian Loos

Auf der Suche nach kompetenter Unterstützung zur Gründung meines Unternehmens bin ich bei meiner Suche auf die Unternehmensberatung von Herrn Stadler gestoßen. Schnell und umkompliziert kam es zu einem ersten Termin, an dem ich mich stets professionell wahrgenommen fühlte. Herr Stadler beantwortete mir alle Fragen, die ich zum ersten Zeitpunkt hatte, zur vollsten Zufriedenheit und unterstützte mich zusätzlich in den weiteren Wochen mit einer Fülle von weiteren Hinweisen, Tipps und Tools. Sehr gerne hinterlasse ich daher ein großes "Vielen Dank für Ihre Unterstützung" und empfehle Herrn Stadlers professionelles Beratung mit Freude weiter!

Ganze Bewertung lesen
jan haack

Bin hier Super beraten und konnte so meine Stärken erkennen und mein Unternehmen für die Zunkuft planen.Man kann nicht an alles denken aber Herr Stadler hilft dabei dran zu denken

Ganze Bewertung lesen
Ingenieurbüro Mantay

Unabhängige und kompetente Beratung. Ein MUSS für jeden Unetrnehmer.