Entwicklung von Unternehmenskrisen - Wann beginnt eine Unternehmenskrise?
Viele kleine und mittlere Unternehmen sind bereits durch die Corona-Pandemie finanziell geschwächt. Das laufende Geschäftsjahr 2022, mit weiteren Einschränkungen durch die Corona-Pandemie, Lieferkettenproblematik und steigenden Energie- und Rohstoffpreisen belastet die wirtschaftliche Situation vieler Unternehmen noch weiter und erhöht den Handlungsdruck, gegenzusteuern. In der täglichen Beratungspraxis stellen wir immer wieder fest, dass eine erhebliche Anzahl von Inhabern und Inhaberinnen nicht weiß, anhand welcher Symptome man eine heraufziehende Unternehmenskrise früh genug erkennt.
Aus Beratersicht stellt sich die Frage, wie zeitnah ein Unternehmer, bzw. Unternehmerin, eine „herannahende“ Krise anhand von Fakten wahrnehmen kann. Hierfür gibt es viele Möglichkeiten. In den nachfolgenden Ausführungen gehen wir auf zwei nachgelagerte Indikatoren der Krisenerkennung ein.
Verlust der Hälfte des Stammkapitals
Stammkapital der GmbH | 25.000 Euro |
Kumulierte Gewinnvorträge bis Vorvorjahr | 30.000 Euro |
Verlust Vorjahr | 20.000 Euro |
Verlust lfd. Geschäftsjahr | 25.000 Euro |
Wirtschaftliches Eigenkapital | 10.000 Euro und damit nur noch 40 % des eingetragenen Stammkapitals |
Sofern im Gesellschaftsvertrag hierfür keine explizite Regelung vorgesehen ist, ist § 49 GmbHG anzuwenden. D. h. es ist unverzüglich eine Gesellschafterversammlung einzuberufen, die Maßnahmen zur Überwindung der Krise beschließt. Dabei stellt sich die Frage, wann genau ein Abschluss, bzw. Verlust festzustellen ist. § 49 Abs. 3 GmbHG bezieht sich auf die Jahresbilanz oder auf eine im Laufe des Geschäftsjahres aufgestellte Bilanz. Dies könnte zur Annahme verleiten, dass lediglich ein Jahresabschluss für eine Verlustfeststellung notwendig sein könnte. Unterjährige Abschlüsse im Umfang eines Jahresabschlusses, bzw. eine Bilanzierung wären nicht notwendig. Dieser Eindruck schleicht sich ein, da üblicherweise gerade bei ausgelagerten Buchhaltungen auf eine unterjährige Bilanzierung verzichtet wird.
Durch diese Handlungsweise vergeben sich Verantwortliche die Chance, rechtzeitig auf Unternehmenskrisen zu reagieren.
Laut höchstrichterlicher Rechtsprechung und herrschender Meinung, ist eine Gesellschafterversammlung bereits dann einzuberufen, wenn der Geschäftsführer, auch ohne Zwischenbilanz, von einem Verlust der Hälfte des Stammkapitals Kenntnis erhält. Darüber hinaus ist der Geschäftsführer gehalten, die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft laufend zu beobachten und sich bei Anzeichen einer kritischen Entwicklung einen Überblick über den Vermögensstand zu verschaffen. Zudem ist gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung eine geeignete Organisation zu schaffen, durch die dem Geschäftsführer eine Übersicht über die wirtschaftliche und finanzielle Organisation der GmbH jederzeit ermöglicht wird.
Empfehlung: Erstellung einer monatlichen Bilanz, gerade bei Ausweis von Verlusten
Kennzahlen
Um eine vorstehend beschriebene Entwicklung frühzeitig zu erkennen und Möglichkeiten der Gegensteuerung zu haben, ist es zwingend erforderlich, unterjährig eine nach betriebswirtschaftlichen Kriterien vollständige Buchhaltung zu unterhalten und zumindest mit einigen, empfohlenen Kennzahlen kontinuierlich zu arbeiten.
Kennzahlen dienen nicht nur der Messung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eines Unternehmens, sondern auch der Messung der finanziellen Belastbarkeit. Damit sind sie eine wesentliche Grundlage zur Erarbeitung und Umsetzung von Steuerungsmaßnahmen und zeigen zeitnah wirtschaftliche Fehlentwicklungen auf.
Der Kreditversicherer Euler-Hermes kommt in einer Studie aus dem Jahr 2019 zu der Erkenntnis, dass sich Insolvenzen bereits vier Jahre vor der Antragstellung in den Ergebnissen von Kennzahlen widerspiegeln. Dabei sind laut Euler-Hermes drei Kennzahlen für eine entsprechende Prognose ausreichend. Diese lauten wie folgt:
Return in Capital Employed (%) = Ordentliches Betriebsergebnis (EBIT) : Bilanzsumme * 100
Eigenkapitalquote (%) = Wirtschaftliches Eigenkapital : Bilanzsumme * 100
Zinsdeckungsquote (%) = Ordentliches Betriebsergebnis (EBIT) : Zinsaufwand * 100
Euler Hermes empfiehlt folgende kritische Mindest- bzw. Schwellenwerte:
Kennzahl | Kritisch in % | Durchschnitt in % |
Return on Capital Employed | 7,0 | 10,0 – 14,0 |
Eigenkapitalquote | 20,6 | 30,0 |
Zinsdeckungsquote | 0,8 | 3,0 |
Werden hier die kritischen Werte deutlich unterschritten, ist die Einleitung von Korrekturmaßnahmen notwendig.
Empfehlung: Monatliche Ermittlung der vorstehend beschriebenen Kennzahlen auf Grundlage der Bilanz
Haftungsrechtlich ist es notwendig, die vorstehend abgebildeten Kennzahlen auf monatlicher Basis zu ermitteln. Eine wesentliche Voraussetzung hierfür ist eine möglichst vollständige Buchhaltung. Idealerweise das Vorhandensein eines Controllingsystems mit monatlicher Plan-Ist-Gegenüberstellung, der daraus resultierenden Abweichungsanalyse und einem entsprechenden Maßnahmencontrolling, um das Unternehmen bei Planabweichungen wieder in die Spur zu bringen. Eine Finanzbuchhaltung ist hierfür nicht ausreichend.
Seit dem 01. Januar 2021 ist das StaRUG in Kraft. Das StaRUG definiert verschiedene Vorschriften zur Vermeidung von Krisensituationen bei Kapitalgesellschaften und zwar größenunabhängig. Neben einer vorinsolvenzlichen, von Restrukturierungsgerichten überwachten Sanierung, besteht ein wesentlicher Gesetzesbestandteil darin, dass ein Krisenfrüherkennungssystem (KFS) einzurichten ist. Verantwortlich hierfür ist der Geschäftsführer, bzw. die Geschäftsführerin. Ein wesentlicher Bestandteil eines Krisenfrüherkennungssystems bildet nach herrschender Meinung ein Controllingsystem, mit dessen Hilfe eine integrierte Unternehmensplanung aufgebaut und monatliche Plan-, bzw. Soll-Ist-Abweichungen ermittelt werden. Abgerundet wird das System durch eine Liquiditätsplanung für einen Zeitraum von mindestens 24 Monaten, wodurch nachzuweisen ist, dass das Unternehmen jederzeit in der Lage ist, die fälligen Verbindlichkeiten zu begleichen.
Erfahrungsgemäß verfügen viele KMU-Unternehmen weder über die fachliche Qualifikation noch über die personellen Ressourcen, um die vorgenannten Aufgaben ausführen zu können. Zur Unterstützung stehen hierfür erfahrene und gut ausgebildete Berater und Beraterinnen des Bundesverbands der KMU-Berater zur Verfügung.
Zu den Autoren:
Die beiden Autoren sind langjährige Mitglieder der Fachgruppe Unternehmenssanierung bei den KMU-BERATERN Bundesverband freier Berater e.V. und können auf eine über 30-jährige Praxiserfahrung verweisen.
Reinhard Stadler
Dipl.-Betriebswirt (FH)
KMU Fachberater SanierungInhaber der Wirtschaftsberatung Stadler
Am Patentbusch 7, 26125 Oldenburg
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Harald Schyja
Dipl.-Ökonom
KMU Fachberater Sanierung
Geschäftsführer | hs control gmbh
Kolpingstraße 2, 42551 Velbert
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+49 (0) 173 / 175 41 38
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